Erneuerungskonzept Rosenhofstraße
Das Erneuerungskonzept für das Sanierungsgebiet Rosenhofstraße wird fortgeschrieben.Anlass für das hier vorliegende Erneuerungskonzept für das Sanierungsgebiet St. Pauli S6 ist dessen förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet und daraus resultierend die Notwendigkeit, das gemeinsame Quartiersentwicklungskonzept (mit Eimsbüttel S2 Sternschanze) auf die gebietsspezifischen Belange zu reduzieren und bei Bedarf Aussagen parzellenscharf zu konkretisieren und damit für die Durchführung der Sanierung handhabbar zu machen. Zudem musste sowohl im Textteil als auch im Plan eine Anpassung an das Erneuerungskonzept für das Sanierungsgebiet St. Pauli Nord S2 Schulterblatt vorgenommen werden, da seitens der Freien und Hansestadt Hamburg angestrebt wird, beide Sanierungsgebiete in enger Abstimmung und Koordination innert 5 Jahren zum Abschluss zu bringen.
Das Erneuerungskonzept ist kein statisches Instrument der Stadterneuerung. Die während des Sanierungsverfahrens und durch allgemeine Erfahrungen mit der Stadterneuerung gewonnenen Erkenntnisse können zu Zielveränderungen führen, die eine Fortschreibung des Erneuerungskonzeptes erfordern können.
Neben den grundstücksbezogenen Erneuerungszielen, die der Plan wiederspiegelt, gibt es auch so genannte Oberziele, die generell für das Sanierungsgebiet St. Pauli S6 gelten oder angestrebt und hier auszugsweise dargestellt werden:
• Oberster Leitgedanke für die Durchführung der Sanierung ist der langfristige Erhalt und die Erneuerung des Gebietes als Wohn- und Gewerbestandort durch die Beseitigung der zur Einleitung des Sanierungsverfahrens geführten Missstände.
• Der Erneuerungsprozess erfolgt unter Berücksichtigung des behutsamen Umgangs mit den städtebaulichen Gegebenheiten, den denkmalpflegerischen Aspekten sowie der Bewohnerstruktur und der sozialen Bindungen.
• Um Verdrängungsprozesse zu verhindern und um die Stabilisierung der Bewohnerstruktur und der sozialen Bindungen zu erreichen, muss preiswerter Mietwohnungsbestand erhalten werden. Für Haushalte mit Kindern, insbesondere Alleinerziehende, soll adäquater Wohnraum gesichert und bereitgestellt werden (...).
• Vor diesem Hintergrund erscheint es erforderlich, vor Abschluss des Verfahrens den Erlass einer Sozialen Erhaltungsverordnung (mit Umwandlungsverbot) zu prüfen und gegebenenfalls einzuleiten. Geschieht dies im Kontext mit den benachbarten Verfahren SPN S2 und AA S4 würde durch die Größe des Gebietes, zeitlich befristet ein stabilisierendes Instrument entstehen.
Der „Knochen“ Susannen- und Bartelsstraße wartet auf seine Umgestaltung.
• (...) Ziel ist die Umstellung der Sackentsorgung auf Festbehälter (auch zur Vermeidung von Müll im öffentlichen Straßenraum), die größtmögliche Getrennthaltung des Mülls zur besseren Recyclingfähigkeit, sowie die Sicherstellung ausreichender Depotcontainer. Hierbei ist eine Lösung mit SPN S2 zu prüfen.
• Bei allen Neuplanungen wird das Ziel einer barrierefreien Planung aufgenommen. (...)
• Die Gestaltung des Straßenraumes muss den Belangen von behinderten und alten Menschen und Personen mit Kleinkindern Rechnung tragen, der Abbau vorhandener Barrieren wird verfolgt. (...)
• Der Erhalt und die Modernisierung des vorhandenen Wohnraums ist Erneuerungsziel, sofern die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht unterschritten wird. Hierüber ist ein entsprechender Nachweis zu führen. Es wird insbesondere angestrebt, Modernisierung und Instandsetzung der Wohngebäude im Rahmen öffentlicher Förderprogramme durchzuführen.
• Die im Quartier ansässigen Gewerbebetriebe sollen unterstützt werden (...).
• Die gewerblichen Nutzungen in bestehenden Gebäuden sollen erhalten bleiben.
• Erhalt der kleinteiligen Nutzungsstruktur und insbesondere der Mischung von Wohnen und Arbeiten bei Korrektur und Verminderung der Nutzungskonflikte.
• Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33i der Gewerbeordnung sind im Sanierungsgebiet ausgeschlossen, um die städtebauliche Funktionsfähigkeit des Gebietes zur Versorgung der Bevölkerung zu erhalten und damit das Sanierungsziel der Verbesserung der Wohnqualität nicht unterlaufen wird. (...)
• Im Sanierungsgebiet sind weitere Schank- und Speisewirtschaften sowie Bars im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten zu vermeiden. (...)
• Ein ausreichendes und differenziertes Angebot an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, insbesondere für Kinder, Jugendliche und Familien soll gebietsübergreifend gesichert bzw. geschaffen werden.
• Die sozialen Einrichtungen sollen zur Qualifizierung und Abstimmung der Angebotspalette vernetzt werden. Der Aufbau der hierfür notwendigen Kooperationsstrukturen soll unterstützt werden.
Auszüge aus den Block bezogenen Aussagen zum Erneuerungskonzept:
Block 109/1
Die vorhandenen Wohngebäude sind insgesamt als modernisierungsfähig in das Erneuerungskonzept aufgenommen worden. Etwa die Hälfte der Gebäude hat keine oder nur geringe Mängel. Die andere Hälfte der Gebäude weist (teilweise dringenden) Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf auf. Der Neubau oder Abriss von Gebäuden ist auf keinem der Grundstücke vorgesehen.
Besonderes Augenmerk wird auf den Schulterblatt-Platz gelegt. Der mit öffentlichen Mitteln umgestaltete Platz, bei dessen Gestaltung die Wünsche und Anregungen der Gebietsbevölkerung eingeflossen sind, darf weder durch die gastronomische Nutzung den öffentlichen Charakter verlieren, noch durch die Nutzung allgemein zu einer unzumutbaren Einschränkung der Wohnqualität führen. Bei entsprechenden großräumigen Konflikten ist das Instrumentarium des stadträumlichen Konfliktmanagements zu prüfen, wie es auf dem Schulterblatt-Platz in Form eines Moderationsverfahrens erfolgreich durchgeführt wurde, um einer der Wohn- und Arbeitssituation abträglichen Eskalation vorzubeugen und entgegenzuwirken.
Block 109/2
Die vorhandenen Wohngebäude sind insgesamt als modernisierungsfähig in das Erneuerungskonzept aufgenommen worden. Etwa die Hälfte der Gebäude hat keine oder nur geringe Mängel, bei der anderen Hälfte der Gebäude wurden mittlere Mängel festgestellt: Hier besteht entsprechender Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf.
Der Neubau von einem viergeschossigen Wohn- und Geschäftshaus ist auf dem Grundstück Rosenhofstraße 20 vorgesehen. Die derzeitige Bebauung wird abgebrochen.
Block 109/3
Die vorhandenen Wohngebäude sind insgesamt als modernisierungsfähig in das Erneuerungskonzept aufgenommen worden. Nach wie vor besteht bei einigen Gebäuden (teilweise) dringender Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf.
Die Planaussagen für das Grundstück Bartelsstraße 56 wurden zugunsten eines fünfgeschossigen Wohngebäudes mit Staffelgeschoss und gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss geändert. Die Zielaussage entspricht nunmehr dem genehmigten Bauvorhaben.
Block 109/4
Die vorhandenen Wohngebäude sind insgesamt als modernisierungsfähig in das Erneuerungskonzept aufgenommen worden, wobei die Gebäude überwiegend keine oder nur geringe Mängel aufweisen. Lediglich vier Gebäude sind in die Kategorie mittlere Mängel eingestuft worden. Hier besteht entsprechender Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf.
Der ausführliche Text des Erneuerungskonzeptes ist bei der STEG einsehbar und / oder erhältlich.
Ulf Spiecker - 06.04.2006


