Schulterblatt-Platz im Hamburger Schanzenviertel: Urbanes Leben kontra Wohnqualität?
Schon vor der Fertigstellung des Schulterblatt-Platzes nahm die örtliche Gastonomieszene nach Feierabend die Baustelle in Beschlag. Nach dem Ende des Umbaus glich der gesamte Platz bis spät in die Nacht einem riesigen Bier- und Kaffeegarten – mit dem dazugehörigen Lärm, den Gerüchen und den morgendlichen Müllbergen. Massive (Nutzungs-)konflikte zwischen Hausbewohnern, Gastronomen und Gästen bis hin zu Handgreiflichkeiten waren die Folge. So hatte sich keiner das gewünschte Leben auf dem Platz vorgestellt! Die STEG hat dann ein Moderationsverfahren durchgeführt und mit allen Beteiligten ein Konzept erarbeitet, das in der Saison 2003 deutliche Erfolge zeigte. Seither hat sich die Schulterblatt-Piazza zu einer angesagten Location entwickelt, die auch über Hamburgs Grenzen hinaus bekannt ist.| Zeitrahmen: | Planung Mitte 1999 bis Mitte 2001, Bau bis Mitte 2002 |
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| Projektleiter/in: | Barbara Kayser |
| Fon: | 040/43 19 06 47 |
| E-Mail: | Barbara.Kayser@steg-hamburg.de |
Als vor zwei bis drei Jahren bei vielen Menschen der Eindruck entstand, dass am und um das Schulterblatt jede frei gewordene Gewerbeeinheit im Erdgeschoss gastronomisch umgenutzt wurde und gleichzeitig die Belastungen für die Wohnbevölkerung das erträgliche Maß überschritt, wurde der Ruf nach Abhilfe immer lauter.
Moderationsverfahren Schulterblatt
Die STEG wurde dann von der Behörde für Bau und Verkehr (BBV) beauftragt hier eine entsprechende Untersuchung durchzuführen, wie viele Gaststätten und ähnliches es überhaupt gibt und welche Handlungsoptionen es geben könnte. Da rechtliche Möglichkeiten zur Reduzierung von Gastgewerbe nicht vorhanden sind oder aber einen langen und mühsamen Weg bedeuten und zudem lediglich im Bereich des Schulterblatt-Platzes das Gastgewerbe die Erdgeschoßzonen dominiert, wurde von der STEG zur Lösung der Probleme ein Moderationsverfahren vorgeschlagen und sie entsprechend durch die BBV beauftragt.
Am Ende dieses Moderationsverfahrens, das die STEG in enger Kooperation mit dem Bezirksamt Hamburg-Mitte durchführte, stand nun nach gut sechs Monaten eine Vereinbarung, in der sich die Gastgewerbetreibenden dazu verpflichten, bestimmte Dinge zu tun oder zu lassen, die dem Miteinander förderlich sind und über das gesetzlich verankerte Maß hinausgehen (s.u.). Dafür durften diese Betriebe in 2003 freitags und samstags bis 24.00 Uhr ihre Sommerterrassen nutzen – bis 24.00 Uhr hieß dann allerdings, dass dann bereits das Mobiliar zusammengestellt und gesichert sein musste.
Die Erfahrungen des Sommers 2003, der ja an vielen Abenden dazu einlud draußen zu sitzen, haben gezeigt, dass eine deutliche Verbesserung der Situation erreicht werden konnte. Dazu hat auch die Entschlossenheit des Bezirkes Hamburg-Mitte beigetragen, das Nichteinhalten der Vereinbarung sofort und unnachgiebig zu ahnden.
Vereinbarung zur Reduzierung der Nutzungskonflikte auf dem Schulterblatt-Platz 2003
Bei den in der Vereinbarung aufgenommenen Punkten hat sich die STEG an der bekannten, d.h. offiziellen, Beschwerdelage orientiert und zudem die in den öffentlichen Veranstaltungen gewonnenen Erkenntnisse mit aufgenommen. Da die Vereinbarung immer nur auf ein Jahr abgeschlos-sen wird, besteht die Möglichkeit, bei Bedarf für das nächste Jahr Anpassungen vorzunehmen – genauso, wie die Möglichkeit besteht, bei groben Verstößen die verlängerten Öffnungszeiten zu widerrufen. Dies ist in einem besonders hartnäckigen Fall auch schon geschehen, da anders kein einlenken zu erzielen war.
In der Vereinbarung verpflichten sich die Gastgewerbetreibenden, die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen durchzuführen:
1. zur Verbesserung der Müllsituation
• Müllgefäße termingerecht, d.h. erst am Abholtag, herauszustellen,
• keinen losen Müll auf die Straße oder neben die Müllgefäße zu stellen,
• dafür Sorge zu tragen, dass im Sommergarten Flaschen und Geschirr bei Beendigung der Außenbewirtung wieder eingesammelt werden und
• neben der Sondernutzungsfläche einen Umkreis von 3,0 Metern um dieselbe herum dauerhaft sauber zu halten.
2. zur Verminderung der Lärmemission
• keine Außenbeschallung durchzuführen,
• das Zusammenstellen und die Sicherung der Außenmöblierung gleich nach Beendigung der genehmigten Außenschankzeit so vorzunehmen, dass diese von Personen, auch wenn sie nicht Gäste des Betriebes sind, nicht nutzbar ist,
• keine Außenbewirtung nach der festgesetzten Zeit durchzuführen und auch dafür Sorge zu tragen, dass keine Speisen und Getränke nach Draußen gelangen,
• Gewerbemüll, insbesondere Flaschen, nicht nach 19.00 Uhr im Freien zu zerkleinern.
3. zur Freihaltung des öffentlichen Raumes
• Sondernutzungsflächen rechtzeitig zu beantragen,
• die genehmigte Sondernutzungsfläche einzuhalten,
• Hinweise an die Gäste auszuhängen, dass die Haus- und Geschäftseingänge unbedingt freizuhalten sind.
4. zur Verbesserung der Kommunikation und um eventuelle Probleme auf dem „kleinen Dienstweg“ zu erledigen
• die Telefonnummer einer verantwortlichen Betreiberin / eines verantwortlichen Betreibers oder Beauftragten durch einen öffentlich sichtbaren Aushang in der Tür / dem Fenster bekannt zu geben.
Nicht alle Punkte wurden immer und stets eingehalten. Wie eine weitere Verbesserung erzielt werden kann, wird eine Auswertung der Saison 2003 ergeben, deren Ergebnisse und Erfahrungen in die Genehmigungen bzw. deren Auflagen für die Saison 2004 einfließen werden. Zudem ist es mit dem Bezirksamt vereinbart worden, dass alle Sondernutzungen mit Sonderöffnungszeiten für das kommende Jahr wieder an eine Vereinbarung geknüpft werden, die dann entsprechend den Erfordernissen aus den Erfahrungen 2003 modifiziert werden muss.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen – oder: Warum da nicht einfach der „Deckel“ draufgemacht wurde
Im Zusammenhang mit den Problemen mit dem Gastgewerbe wurde immer wieder in Verbindung mit dem Begriff der Häufung die Forderung nach einem Verbot von weiterem Gastgewerbe erhoben: Durch die Diskussionen geisterte eine Zahl, bei deren Über-schreitung ein Verbot weiterer Gast-stättenansiedlungen ausgesprochen werden könnte. Trotz vieler Dementis hält sich dieses Gerücht bis heute hartnäckig. Nichts desto trotz hier noch mal ein Dementi: Diese Zahl – wie hoch sie auch immer sein mag – gibt es nicht! Die Zulässigkeit von Speise- und Schankwirtschaften (wie sie korrekt auf „planerisch“ heißen) wird nur durch die entsprechende Baunutzungsverordnung abgeleitet. Lässt diese Schank- und Speisewirtschaften generell zu, muss eine Konzession erteilt werden – unabhängig ob das nun die erste Kneipe im Gebiet ist oder die 924.
Das Gebiet um das Schulterblatt ist als Allgemeines Wohngebiet oder Vergleichbares gemäß Baustufenplan ausgewiesen, die Baunutzungsverordnung legt im § 4 dazu fest:
(1) Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen.
(2) Zulässig sind
1. Wohngebäude,
2. die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,
(…)
Somit würde der Versuch eines Verbotes bereits im Widerspruchsverfahren scheitern, da es rechtswidrig wäre. Auch der erst einmal verständliche Wunsch, einem bereits mehrmals aufgrund dem Miteinander nicht förderlichem Verhaltens aufgefallen Wirt endlich „das Handwerk“ zu legen ist ein langes und nicht immer erfolgreiches Unterfangen, geht doch der Gesetzgeber davon aus, dass ein Mensch auch zur Einsicht fähig ist und diese gerade durch sein geläutertes Handeln dokumentieren wollte. Es kann aber auch sein, dass für irgendwelche Verfehlungen bereits eine Strafe bezahlt wurde – und dann „Schwamm drüber“, vergeben und vergessen (unberührt hiervon bleibt der Konzessionsentzug aufgrund sehr schwerwiegender Delikte, die dann die Zuverlässigkeit des Konzessionsinhabers in Frage stellen). Ein langer Weg muss auch beschritten werden, um einen Delinquenten über finanzielle Anreize zur Ein- und Umkehr zu bewegen. Zwar können sehr empfindliche Bußgelder verhängt werden, doch muss dies in angemessenen Schritten erfolgen. Die verwaltungsrechtlich vorgeschriebenen Anhörungen und das Ausschöpfen der Rechtsmittel verzögern das Verfahren noch zusätzlich.
Also bleibt nur die Möglichkeit, einen Weg für ein möglichst verträgliches Miteinander zu finden, wie es jetzt durch das Moderationsverfahren und die daraus resultierende Vereinbarung zur Reduzierung der Nutzungskonflikte auf dem Schulterblatt-Platz gelungen scheint. Es ist vorgesehen, diesen Weg der Konfliktlösung für das neue Sanierungsgebiet St. Pauli S6, Rosenhofstraße, zu übernehmen.


