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Wohlwillstraße 19 bis 23

Wohlwillstraße 19 bis 23

1873 erwarb Maurermeister Tiedemann die drei Grundstücke Wohlwillstraße 7–11, 13–17 und 19–23 und errichtete den Bau von „sechs Doppelhäusern und sechs Reihen Hinterhäusern“. Grundlage für diese Neubebauung war das Hamburger Kleinwohnungsgesetz.

Das Gebäude Wohlwillstraße 19–23 stellt zusammen mit den Nachbarhäusern 7–11 und 13–17 sowie den Gebäuden 20–28 und 10–18 ein herausragendes Denkmalensemble der Hamburger Architektur- und Arbeitergeschichte des 19. Jahrhunderts dar. Gleichzeitig zählt dieses Reformquartier zu den wichtigsten Bauzeugnissen des Sozialen Wohnungsbaus in Deutschland überhaupt.

Ende 2001 begannen die Planungen für eine öffentlich geförderte Modernisierung und Instandsetzung des Vorderhauses. Im Bestand waren 19 Wohn- und drei Gewerbeeinheiten mit ca. 1.553,11 qm Wohn- und Nutzfläche vorhanden, die durchschnittliche Netto-Kaltmiete lag bei 3,- EUR/qm. Die beiden auf dem rückwärtigen Grundstücksteil vorhandenen Terrassengebäude wurden in den 1980er Jahren abgebrochen. Mit Beginn der Planung wurden Baugrundgutachten in Auftrag gegeben und, nachdem die ersten Mieterinnen und Mieter entsprechend des Sozialplanes umgesetzt waren, konnten im Innern des Gebäudes weitere detaillierte Untersuchungen vorgenommen werden.

Erhebliche Schäden an Balkenköpfen, an der Dachkonstruktion, umfangreiche Verformungen, starke Wandabrisse, Schiefstellungen und Feuchtigkeitsschäden sowie eine unzureichende Gründung wurden festgestellt. Daraufhin folgte eine Abwägung möglicher Nachgründungsmaßnahmen bzw. Gründungsverstärkungen. Bei allen dieser Gründungsverbesserungen wären allerdings die Verformungen und Schiefstellung, insbesondere der Geschossdecken, erhalten geblieben. Zudem standen die geschätzten Kosten in keinem Verhältnis zum Ziel einer nachhaltigen Sanierung.

Nach ausgiebiger Diskussion mit entsprechenden Fachleuten und unter Berücksichtigung der denkmalwerten Einstufung wurde eine Entkernung des Gebäudes untersucht. Diese Alternative scheiterte jedoch an dem dafür zu erbringenden Stellplatznachweis, der Höhe der sich aus diesem Förderprogramm ergebenen neuen Miete sowie den unrentierlichen Kosten. Die daraufhin untersuchte Planungsvariante „Abbruch/ Neubau“ führte zu einer über zwei Jahre dauernden Diskussion mit vielen Planungsbeteiligten, engagierten Institutionen und Einzelpersonen.

Durch die Zusage von Spendenmitteln in Höhe von 480.000,- EUR konnte der Erhalt des Gebäudes und somit die ursprünglich geplante Modernisierung und Instandsetzung des Gebäudes erreicht werden.

Das Konzept der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen stellte eine Mischung aus Nachhaltigkeit im Sinne der bauordnungsrechtlichen Anforderungen eines heute allgemein üblichen Wohnstandards und dem denkmalpflegerischen Umgang mit einzelnen Bauteilen (Erhalt der Straßenfassade und der Treppenhäuser) dar.

Die nachträgliche Gründungsverstärkung ist durch ein auf 208 Titanpfählen gegründetes Stahlträgerrost erzielt worden. Sukzessive wurden neue aussteifende Stahlbetondecken, die durch Zu- und Auflagerverbindungen in die Außenwände einbinden, eingebaut.
Die Grundrisse wurden entsprechend der ursprünglichen Struktur um ein Vollbad ergänzt, die Küchen wurden mit Essplatz und angrenzendem Abstellraum konzipiert.

Das Dachgeschoss wurde ausgebaut, vier neue Dachgeschosswohnungen mit je ca. 50 qm Wohnfläche sind entstanden. In allen Wohnungen wurden Balkone errichtet, die von der Küche aus zu begehen sind.

2011 hat das Projekt eine Anerkennung im Rahmen des Preises für Denkmalpflege 2011 der Patriotischen Gesellschaft von 1765 erhalten.

Ihre Ansprechpartnerin

Karin Dürr
Fon: 040 43 13 93 43

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